Menschlich. Leidenschaftlich. Seit 1995

Rettungskarte 144 für KulturLegi Mitglieder

Als Unternehmen tragen wir Verantwortung – nicht nur im Notfall, sondern auch im Alltag vieler Menschen. Deshalb unterstützen wir aktiv die KulturLegi, ein Projekt, das über 197’000 armutsbetroffenen Menschen in der Schweiz Zugang zu Kultur, Bildung, Sport und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht.

Soziales Engagement. Damit niemand auf Transport- und Rettungskosten sitzen bleibt.

Oft trifft es jene am härtesten, die ohnehin am wenigsten haben.
Viele Menschen in der Schweiz verfügen aus finanziellen Gründen oder aufgrund bestehender Erkrankungen nur über die obligatorische Grundversicherung. Im medizinischen Notfall kann das gravierende Folgen haben: Was körperlich belastend beginnt, wird schnell zur existenziellen finanziellen Gefahr. Wir wollen das ändern. Als offizieller Partner der KulturLegi beteiligen wir uns an den Kosten für armutsbetroffene Menschen:

Mit unserer ETA-GLOB Card 144 erhalten Berechtigte auf Antrag vergünstigte Mitgliedschaften, um sich gegen solche Risiken zu schützen. Damit alle Menschen in der Schweiz auf Hilfe zählen können. 

Gut gedeckter Schutz
in der
Schweiz und international

Preiswert
Profitieren Sie von 30% Rabatt mit der KulturLegi

Für alle Altersgruppen geeignet

Rettungswagen auf einer Straße

Mehr als eine gewöhnliche Gönnerkarte

Ergänzen Sie für wenig Geld die Versicherungsleistungen Ihrer Krankenkasse im Bereich der Rettungs- und Transportkosten sowie Rückführungen in die Schweiz!

Die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) bezahlt jeweils höchstens die Hälfte eines Krankentransportes oder eines Rettungseinsatzes, und dies nur bis zum Maximalbetrag von CHF 500 bzw. CHF 5’000 pro Jahr.

Versichern Sie mit der ETA-GLOB CARD 144 die so entstehenden, ungedeckten Kostenanteile!

  • Notrufzentrale 24/24 Std., 365 Tage im Jahr 
  • Ambulanz- und Helikoptertransporte Schweiz
    (Sanitätsnotruf 144, Rega, Air Glaciers etc.)
  • Rettungsaktionen Schweiz und weltweit
    Ambulanz, Helikopter, Bergführer, Rettungstaucher etc.
     
  • Suchaktionen weltweit
    zu Land, Luft und Wasser
     
  • Verlegungstransporte von Spital zu Spital 
  • Repatriierung / Heimschaffung zurück in die Schweiz
    (Rega, FAI, Swiss, Air France etc.)
  • Vorzeitige Rückreise bei Erkrankung in der Familie
  • Betreute Rückreise für minderjährige Kinder
  • Rückreise wegen Terror, Krieg, Naturkatastrophen,
    Epidemien oder Streik im Ausland
  • Rückführung verstorbener Personen
  • Medizinische Nachbetreuung am Wohnort in der Schweiz 
  • Kostenvorschuss für Spitalpflege im Ausland 
  • Patientenbetreuung weltweit vor Ort 
  • Besuchskosten ans Spitalbett im Ausland
  • Medikamentenversand ins Ausland
  • Hilfe und Kostenvorschuss bei Verlust von Reisedokumenten

Im Gegensatz zu Krankenkassen gibt es bei der ETA-GLOB CARD 144 keine Altersbeschränkungen. Wir heissen sowohl junge Menschen wie auch Senioren herzlich willkommen!

Die Versicherungsleistungen der ETA-GLOB CARD 144 steht allen Personen offen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) besitzen.

Die Leistungen in der Schweiz gelten nicht nur während einer Reise, sondern auch während des Alltags, der beruflichen Tätigkeit und in der Freizeit.

Eine versicherte Reise (Schweiz oder Ausland) ist jedoch nur versichert, falls diese nicht länger als 90 Tage dauert oder für nicht länger als 90 Tage geplant ist.

Der Schutz vor Rettungs-, Such- und Verlegungskosten gilt sowohl in der Schweiz als auch weltweit.

Folgende Assistance-Leistungen gelten nur im Ausland:

  • Medizinische Hilfe und Organisation einer Spitaleinweisung 
  • Kostenvorschuss für Spitalkosten 
  • Medizinische Rückführung / Repatriierung vom Ausland in die Schweiz 
  • Rückreise- und Rückführungskosten (z.B. für minderjährige Kinder)
  • Besuchskosten bei Spitalaufenthalt 
  • Zustellung dringlicher Medikamente

Mit der Familienkarte sind versichert:

  • Ehepartner / Lebenspartner
  • Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder
    die im selben Haushalt leben
  • Wochenaufenthalter
    (z.B. erwachsene Kinder in der Ausbildung)

Die Kinder sind bis zum vollendeten 25. Altersjahr mit der Familienkarte versichert, sofern sie im elterlichen Haushalt wohnen.

  • Der Vertrag beginnt am Tag nach der Einzahlung der Prämie 
  • Der Schutz dauert 1 Jahr ab Eintreffen Ihrer Prämienzahlung 
  • 6 bis 8 Wochen vor Versicherungsende erhalten Sie eine Einladung zum Verlängern des Schutzes mittels Prämienzahlung.
  • Wird diese Prämienrechnung nicht vor Versicherungsablauf bezahlt, verfällt der Schutz

Beispiel 1: Lokaler Ambulanztransport in der Schweiz

Erstversorgung im Raume Schwyz und Überführung mit
Notarzt ins Kinderspital des Luzerner Kantonsspitals:

Einsatzkosten Rettungsdienst mit Notarzt, SonntagCHF 1830.00
Beteiligung Krankenkasse (KVG)CHF 915.00
Nicht versichert durch die KrankenkasseCHF 915.00
Beteiligung ETA-GLOB CARD 144CHF 915.00
Anteil der PatientenCHF 0.00

Jahresprämie Familienversicherung: CHF 86.00

Zahlung Eta-Glob an nicht versicherte Kosten: CHF 915.00

Einsparung Total für die Familie: CHF 829.00 (!)


Beispiel 2: Helikopter-Rettung Zentralschweiz

Gestürzter Fussgänger (Rentner) auf Rigi Kulm, Notfallversorgung
durch Rega-Notarzt und Helikopter-Transport im
Kantonsspital Luzern:

Einsatzkosten Helikopter-RettungsdienstCHF 4600.00
Deckung Krankenkasse (KVG)CHF 2300.00
Rest-Franchise*CHF 110.00
10 % Selbstbeteiligung (KVG)*CHF 219.00
Nicht durch die Krankenkasse gedecktCHF 2629.00
Beteiligung ETA-GLOB CARD 144CHF 2300.00
Anteil des Patienten*CHF 329.00

*)  Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung dürfen
gemäß Gesetz nicht mit Zusatzversicherungen gedeckt werden

Jahresprämie Einzelversicherung: CHF 40.00

Zahlung Eta-Glob an nicht versicherte Kosten: CHF 2300.00

Einsparung Total für den Patienten: CHF 2260.00 (!)

Alles hat seine Grenzen – auch die ETA-GLOB CARD 144 weist Beschränkungen auf.

Nachfolgend ein Auszug aus den Ausschlüssen (die gesamten Bedingungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB):

  • Krieg, innere Unruhen und kriegerische Handlungen im Ausland, ausser die versicherte Person wird von diesen Ereignissen überrascht
  • Regelmässige Transporte für chronisch erkrankte Personen
  • Rücktransporte vom Spital in der Schweiz an den Wohnort oder in eine Reha-Klinik
  • Massnahmen und Kosten ohne vorherige Zustimmung der ETA-GLOB Assistance oder der zuständigen Notrufzentrale 144
  • Selbstbehalte oder Franchisen von anderen Versicherungen
  • Ereignisse im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, deren Risiko vor der Abreise oder Buchung bekannt war oder während einer Reise ab der 28. Woche
  • Expeditionen und Forschungsreisen mit Expeditionscharakter
  • Trunkenheit und Missbrauch von Arznei-, Betäubungsmitteln und Drogen jeglicher Art

Fragen zu den Leistungsausschlüssen? Benötigen Sie Schutz, wo die ETA-GLOB CARD 144 einen Leistungsausschluss anwendet? Dann nehmen Sie doch einfach mit dem ETA-GLOB Kundendienst Kontakt auf und wir suchen für Sie den passenden Versicherungsschutz.

Massgebend für die Versicherungsleistungen sind einzig die
„Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB der Rettungskarte ETA-GLOB CARD 144“.

Sie haben Fragen zu Versicherungen, wünschen eine Beratung oder haben sich mit der beruflichen Vorsorge in Ihrem Unternehmen beschäftigt? Dann kontaktieren Sie uns über unser Anfrageformular.

Ihre Ansprechsperson
Firmenporträt von Jerome Tschanz

Jérôme Tschanz

j.tschanz@eta-glob.ch